Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung

für internationale Pflegefachkräfte nach § 40 Pflegeberufegesetz

Um in Deutschland als Pflegefachfrau/-mann arbeiten zu können, muss die im Heimatland erworbene Berufsqualifikation anerkannt werden. Diese Anerkennung kann über eine bestandene Kenntnisprüfung erfolgen. Wir unterstützen und begleiten individuell und gezielt auf dem Weg zur Kenntnisprüfung.

In enger Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und den Praxisanleiterinnen und -anleitern der jeweiligen Einrichtung erfolgt eine ganzheitliche Vorbereitung auf den mündlichen und theoretischen Prüfungsteil. Neben der fachlichen Qualifikation ist auch die erforderliche berufssprachliche Ausbildung fester Bestandteil des Programms. Unsere Integrationscoaches stehen den Teilnehmenden der Maßnahme während des gesamten Prozesses zur Seite.

Der Weiterbildungskurs findet online in virtuellen Klassenräumen statt: In interaktiven Live-Sessions vermitteln unserer erfahrenen Lehrkräfte das für die Feststellungsprüfung relevante fachliche und sprachliche Wissen. Zudem haben die Teilnehmenden Zugriff auf unsere Online-Lernplattform, die selbstverständlich auch jenseits der Unterrichtszeiten 24/7 zur Verfügung steht.

Die IAG legt großen Wert auf interkulturelle, integrative und individuelle Förderung und unterstützt sprachlich sowie sozio-kulturell.

Wir orientieren uns an den Rahmenlehrplänen der Fachkommission nach § 52 Pflegeberufegesetz.


Wir bieten:

  • individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung der Teilnehmenden
  • Vorbereitung auf das Bestehen der Kenntnisprüfung
  • enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und den zuständigen Praxisanleitern und -anleiterinnen

Unser Unterricht …

  • … ist pflegeprozessorientiert, fallorientiert & kompetenzorientiert
  • … ist diversitätssensibel abgestimmt
  • … vermittelt fach- und alltagssprachliche Kompetenz

Zielgruppe und Voraussetzungen

Die Weiterbildung zur Kenntnisprüfung richtet sich an ausländische Pflegefachkräfte, die einen Defizitbescheid (deutschlandweit) zu ihrem Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit erhalten haben (und in einer Pflegeeinrichtung beschäftigt sind).     

Kontakt

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